Hier erhalten Sie einen Überblick über die Kosten meiner Tätigkeit. Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne.

Wofür entstehen Kosten?

  • Beratung
  • außergerichtliche Vertretung (z.B. Zahlungsaufforderung)
  • gerichtliche Vertretung (z.B. Scheidungsantrag)

 

Wie berechnen sich die Kosten?

Berechnungsgrundlage sind Vergütungsvereinbarungen und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 

Wie wird meine Tätigkeit vergütet?

  • Ich schließe immer eine Vergütungsvereinbarung (Zeitvergütung, Pauschale).
  • Meine Stundensätze liegen bei 285 EUR brutto (Familienrecht) und 320 EUR brutto (Erbrecht), Stand 2023, und werden jährlich angepasst.
  • Bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung bezahlen Sie mindestens die gesetzliche Vergütung nach RVG, die sich nach dem Verfahrenswert und dem Umfang meiner Tätigkeit richtet.

 

Wie behalten Sie die Kosten im Griff?

  • Das Erstgespräch dauert in der Regel zwischen 1 h und 1,5 h und wird nach Zeit vergütet.
  • Danach entscheiden Sie, ob und inwieweit Sie mich weiter beauftragen.
  • Bei Aufträgen nach RVG sage ich Ihnen, mit welchen gesetzlichen Gebühren Sie mindestens rechnen müssen.
  • Wie viel Zeit ich aufwende, hängt von der Komplexität des Mandats, Ihrem Bedürfnis nach Unterstützung und dem Verlauf ab und lässt sich nicht genau vorhersagen. Ich erteile Ihnen regelmäßige Zwischenabrechnungen, damit Sie den Überblick behalten und nicht am Ende von Kosten überrascht werden.

 

Was, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können?

Sie haben Anspruch auf

  • Beratungshilfe (Beratung, außergerichtliche Vertretung) oder
  • Verfahrenskostenhilfe (gerichtliche Verfahren) aus der Staatskasse.

 

Mit Verfahrenskostenhilfe bearbeite ich in meiner Kanzlei

  • alle Ehescheidungs-Anträge,
  • keine Kindschaftsverfahren (hier besteht die Möglichkeit, dass Sie selbst für die Kosten aufkommen).

 

Für andere gerichtliche Verfahren oder für Beratungshilfe sprechen Sie mich bitte an, ob ich aktuell Kapazitäten für die Bearbeitung Ihres Falls habe.

 

Leider hat der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe so gering anzusetzen, dass die Kosten der Bearbeitung nicht annähernd gedeckt werden. Da gerade in Familiensachen eine sorgfältige und zeitintensive Bearbeitung der Mandate und Betreuung der Mandant:innen wichtig ist, kann ich leider nicht jedes Mandat annehmen und bitte um Ihr Verständnis.