Hier erhalten Sie einen Überblick über die Kosten anwaltlicher Tätigkeit. Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne.

Kosten entstehen für drei Arten anwaltlicher Tätigkeit:

Für die Beratung, für die außergerichtliche Vertretung und für die gerichtliche Vertretung.

Gesetzliche Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vertragliche Grundlage sind individuelle Vergütungsvereinbarungen.

Anwaltsvergütung für Beratung

Der Gesetzgeber verlangt, dass Rechtsanwälte für Beratungen mit ihren Mandanten ein Honorar vereinbaren.

Beratungen rechne ich daher nach Zeithonorar ab. Ich kalkuliere meinen anwaltlichen Stundensatz nach Rechtsgebiet und Gegenstandswert, sowie der aktuellen Kostenquote meiner Kanzlei. Falls Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie mich gerne an!

Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie u.U. Anspruch auf Beratungshilfe aus der Staatskasse. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht. In Ihrem eigenen Interesse: Besorgen Sie sich bitte vor dem anwaltlichen Beratungstermin einen Beratungshilfeschein. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihr nachträglicher Antrag auf Beratungshilfe abgelehnt wird und Sie die Kosten alleine tragen müssen.

Anwaltsvergütung für außergerichtliche Vertretung

Außergerichtliche Auseinandersetzungen werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit.

Auch hierfür gibt es bei Bedürftigkeit Beratungshilfe. Es gilt das oben Gesagte.

Anwaltsvergütung für Vertretung vor Gericht 

Gerichtliche Auseinandersetzungen werden ebenfalls in aller Regel nach Gegenstandswert und Umfang gemäß RVG abgerechnet.

Auch hier springt die Staatskasse bei Bedürftigkeit ein. Den Antrag auf staatliche Prozess-/Verfahrenskostenhilfe stelle ich gerne für Sie.