So wichtig wie die Vorsorge für den Todesfall ist die Vorsorge für schwere Zeiten, die Sie erleben könnten.
Mögliche Regelungen sind:
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Generalvollmacht
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Es geht zum einen um Vorsorge für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten – wegen Krankheit oder Alter – nicht mehr alleine regeln können. Sie können heute schon Personen einsetzen, die sich um Sie kümmern werden, und vorausschauende Entscheidungen für Ihre Versorgung treffen.
Der andere Fall ist die plötzliche schwere Krankheit oder ein Unfall, durch den Sie die nötigen gesundheitlichen Entscheidungen nicht mehr treffen können. Die Rechtsprechung ändert ständig, was auf diesem Gebiet zu regeln ist, damit die Ärzte Ihre Entscheidung anerkennen.
Ich nehme mir Zeit, Ihre Wünsche und Interessen herauszufiltern und mit Ihnen gemeinsam das passende Vorsorgekonzept zu entwickeln.