Rechtsanwältin von Lonski bietet deutschlandweite Online-Scheidungen an. Wie diese ablaufen, was die Vor- und Nachteile sind und was für die internationale Online-Scheidung gilt, lesen Sie in diesem Beitrag.

 

Was die Online-Scheidung ist

 

Die Online-Scheidung ist ein Scheidungsverfahren, bei dem möglichst viel – vielleicht sogar alles – online erledigt wird.

 

  • Sie beauftragen Ihre Anwältin online – die Sie vermutlich im Internet gefunden haben.
  • Die Kommunikation (Erst- und Folgegespräche) mit der Anwältin findet online, also per E-Mail oder Videochat statt.
  • Ihre Anwältin reicht online, über den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Familiengericht, den Scheidungsantrag ein.
  • Ihre Anwältin informiert Sie über E-Mail über den Stand des Scheidungsverfahrens und leitet Schriftsätze und Dokumente weiter.
  • Mit dem Scheidungsantrag wird ebenfalls beantragt, die Gerichtsverhandlung im Wege der Videokonferenz durchzuführen. Derzeit besteht hierauf noch kein Anspruch.
  • Der Scheidungstermin wird per Videokonferenz oder in Präsenz durchgeführt. Bei einem Präsenztermin kann Ihre Anwältin zum Termin anreisen oder einen Terminsvertreter (Anwalt vor Ort) bestellen.
  • Den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss erhalten Sie im Original, das heißt, Sie bekommen einmal „normale“ Post von Ihrer Anwältin.

 

Vorteil der Online-Scheidung: Ortsunabhängige Anwaltswahl

 

Sie wählen den Anwalt/die Anwältin Ihres Vertrauens egal, wo diese/r die Kanzlei hat.

 

Manchmal sind Sympathien ausschlaggebend. Manchmal möchte man auch keinen Anwalt vor Ort beauftragen, weil man selbst ortsbekannt ist oder weil es ein kleiner Ort ist und „jeder jeden kennt“.

 

Schließlich kommt es auch vor, dass man weit weg wohnt vom zuständigen Familiengericht. Ist die Ehefrau mit den Kindern in Köln geblieben und der Ehemann nach Hamburg verzogen, muss er seinen Scheidungsantrag in Köln stellen. In dem Fall macht es Sinn, online eine Anwältin im Kölner Raum – wie mich – zu beauftragen.

 

Vorteil: Zeitersparnis

 

Termine in der Kanzlei – und die Anreise – entfallen. Möglicherweise entfällt auch der Gerichtstermin in Präsenz. Derzeit liegt dies noch im Ermessen des zuständigen Richters und der technischen Möglichkeiten vor Ort.

 

Vorteil: Scheidung bei Aufenthalt im Ausland (internationale Online-Scheidung)

 

Falls Sie im Ausland leben, aber ein deutsches Gericht für die Scheidung zuständig ist, hat die Ersparnis von persönlichen Besprechungen und Anreisen besonderes Gewicht.

 

Kurz gesagt, kommt die Scheidung in Deutschland immer dann in Frage, wenn beide Ehegatten oder der Antragsgegner ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter Umständen genügt auch der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland. Schließlich sind deutsche Gerichte auch zuständig, wenn beide Ehegatten deutsche Staatsbürger sind, selbst wenn sie im Ausland leben.

 

Wichtig ist der Hinweis, dass eine Gerichtsverhandlung per Videokonferenz nicht mit Teilnehmern im Ausland durchgeführt werden kann. Die persönliche Anwesenheit kann aber möglicherweise durch Anhörung vor einem ausländischen Gericht umgangen werden. Die Verhandlung in Deutschland findet dann nur mit der Anwältin statt.

 

Kein Vorteil: Kosten

 

Auf großen Portalen zur Online-Scheidung wird mit Kostenersparnis geworben. Das ist leider irreführend. Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Mandanten tatsächlichen weniger bezahlen mussten.

 

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert der Scheidung, der vom Gericht festgesetzt wird. Diese Festsetzung folgt den gleichen Regeln, egal, ob die Scheidung online stattfindet oder nicht. Die Gerichtskosten fallen in gleicher Höhe an.

 

Auch die Anwaltsvergütung reduzieren sich nicht durch online Tätigkeit, es können lediglich Reisekosten entfallen, wenn per Video verhandelt wird. Der Verzicht auf die gesetzliche Vergütung ist den Anwälten untersagt.

 

Gerne informiere ich Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten der Scheidung.

 

Wie geht es weiter?

 

Falls Sie wünschen, dass ich für Sie online die Scheidung beantrage, kontaktieren Sie mich per E-Mail unter mail@ra-vonlonski.de oder telefonisch unter 02202 2474174 .

 

Für Fragen zur Online-Scheidung und zur internationalen Scheidung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Ihre Rechtsanwältin Uta von Lonski