Immer wieder habe ich Mandantinnen, die ohne Trauschein so gelebt haben, als wären sie verheiratet. Kommt es zur Trennung oder verstirbt der Partner, folgt das böse Erwachen. Weshalb das so ist und weshalb Sie sich dringend beraten lassen sollten, lesen Sie in meinem Beitrag.
Irrtum: Heutzutage macht der Trauschein keinen Unterschied mehr
Das stimmt nur dann, wenn Sie
- keine Kinder,
- kein Vermögen
und
- gleich hohe Einkünfte haben.
Der Trauschein in der kinderlosen Ehe:
- Bei Einkommensunterschieden entstehen
- Steuervorteile,
- Unterhaltsansprüche und
- Versorgungsanrechte (Rentenausgleich bei Scheidung, Witwenrente bei Tod).
- Bei Vermögen entstehen
- Zugewinnausgleichsansprüche (Scheidung),
- gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrechte (Tod),
- Erbschaftssteuer-Freibeträge.
Der Trauschein in der Ehe mit Kindern:
- Der Ehemann ist rechtlicher Vater und erhält automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
- Der Ehegattenunterhalt kann in Höhe und Dauer den Betreuungsunterhalt der unverheirateten Mutter* erheblich übersteigen.
Irrtum: Die Rollenteilung ist okay, schließlich unterstützt er mich
Gerade Frauen genießen es, wenn sie sich ohne Druck um die Kinder kümmern können und weniger – oder gar nicht – arbeiten müssen.
Weniger Erwerbsarbeit bedeutet aber 4-fachen (!) Verlust:
- Weniger Geld für den Lebensunterhalt.
Das wird in der Regel zumindest teilweise ausgeglichen, wenn eine Frau sich um Haus und Kinder kümmert.
Und auch:
- Weniger Sparquote.
In der Ehe wird bei Scheidung ausgeglichen, was der eine mehr sparen konnte als die andere.
- Schlechtere Karriereaussichten nach Trennung.
Bei Ehescheidung gibt es einen Sachverhalt, bei dem unbegrenzt Unterhalt fließt: den „ehebedingten Nachteil“. Dieser besteht, wenn die Frau an ihre alte Karriere nicht anknüpfen kann und dauerhafte Einkommensverluste hat.
- Geringe Altersrente.
Bei Scheidung werden die Versorgungsanrechte ausgeglichen und der nacheheliche Unterhalt enthält einen Anteil Altersvorsorgeunterhalt.
Irrtum: Wir wohnen in seinem Haus und ich muss keine Miete zahlen. Das ist doch großzügig
Diese Konstellation geht häufig einher mit Kinderbetreuung, Haushaltsführung und reduziertem Einkommen der Partnerin, die aus ihrem Teilzeiteinkommen das Haushaltsgeld finanziert.
Richtig ist:
Rechtlich hat sie keinen Anspruch darauf, kostenlos wohnen zu können.
Richtig ist auch:
Rechtlich hat er keinen Anspruch auf mehr als 50%-ige Kinderbetreuung und Haushaltsführung durch die Partnerin. Tut sie es dennoch, schuldet er Kindes- und Betreuungsunterhalt in erheblicher Höhe.
Deshalb ist es keine Großzügigkeit, sondern angemessen, wenn in dieser Konstellation derjenige, der mehr verdient, auch einen höheren Kostenanteil trägt.
Gehört die Immobilie einem allein, vermehrt auch nur einer sein Vermögen:
- Der Tilgungsanteil der Immobilienfinanzierung ist keine Ausgabe, sondern eine Sparsumme, die das Vermögen des Hausbesitzers steigert. Sind beide verheiratet, wird dies im Zugewinnausgleich bei Scheidung berücksichtigt.
- Eine Immobilie ist eine Investition, die, zumindest langfristig und in der bisherigen Geschichte, erheblichen Wertzuwachs hat. Hieran partizipiert wie oben nur die verheiratete Partnerin.
- Schuldenfreies Immobilieneigentum erhöht nach der Ehe den Unterhaltsanspruch, den Betreuungsunterhalt der unverheirateten Mutter aber nicht.
Im Todesfall gelten hinsichtlich der selbst bewohnten Immobilie besondere Steuervorteile. Gegenüber den Miterben hat die Ehefrau einen Anspruch auf den Voraus (Haushaltsgegenstände, u.U. auch PKW und Wertgegenstände).
Im Trennungsfall haben Sie ohne Trauschein kein Recht, in der Immobilie zu bleiben, wenn es keinen Mietvertrag gibt. Sind die Kinder größer, führt das nicht selten dazu, dass der besser verdienende Mann mit den Kindern im Haus bleibt. Die Frau muss ausziehen, eine eigene Wohnung finanzieren, die Arbeit aufstocken und Kindesunterhalt leisten.
Irrtum: Wir machen das unter uns aus
Selten wird während der Beziehung daran gedacht, einen Ausgleich dieser Nachteile durchzuführen.
Noch seltener wird dies während der Beziehung verbindlich so vereinbart, dass der schwächere Partner abgesichert ist.
Am seltensten aber ist der wirtschaftlich stärkere Partner bereit, nach der Trennung freiwillig noch einen Ausgleich vorzunehmen. Ganz am Rande: das ist auch mit Nachteilen verbunden, z.B. ist der Zugewinnausgleich nach der Ehe steuerfrei, ein Ausgleich unter ehemaligen Lebensgefährten aber ist wie eine Schenkung unter Fremden voll zu versteuern.
Mein Fazit:
Sie sind frei zu tun, was Sie möchten.
Frei entscheiden kann aber nur, wer auch weiß, was diese Entscheidung bedeutet.
Lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn Sie
- Kinder planen
- Erwerbsarbeit reduzieren
- In die Immobilie des Partners einziehen
Eine Beratung empfehle ich auch, wenn Sie dauerhaft zusammenleben und Vermögen haben, sowie auch bei erheblichen Einkommensunterschieden.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung!
Ihre Rechtsanwältin Uta von Lonski
*Die Begriffe „Frau“ und „Mann“ sowie auch „Mutter“ und „Vater“ sind austauschbar, ich habe die Bezeichnungen so gewählt, dass sie dem immer noch häufigeren Fall entsprechen, dass sich die Frau in eine wirtschaftliche Abhängigkeit begibt.