Teil 1: Beratung im Familienrecht
Anwaltliche Beratung ist nicht nur für den Fall der Trennung da. Im Gegenteil: Ob die Trennung hochstreitig verläuft oder nicht, können Sie durch eine rechtzeitige Beratung steuern. Was in guten Zeiten geregelt wird, lässt später keinen Raum für Streit.
In diesen Fällen sollten Sie sich beraten lassen:
Heirat
Mit der Ehe ändert sich rechtlich vieles. Sie übernehmen füreinander Verantwortung und schulden sich gegenseitig Unterstützung. Falls es zur Trennung oder Scheidung kommt, sind das gemeinsame Vermögen und das der einzelnen Partner betroffen, ebenso wie die laufenden Einkünfte und die Rentenansprüche.
Wenn Sie wissen, was die Ehe rechtlich bedeutet, können Sie überlegen, ob das gewünscht ist. Falls ein Ehevertrag die bessere Lösung wäre, müssen Ihre Wünsche und die Ihres Ehepartners mit den rechtlichen Möglichkeiten unter einen Hut gebracht werden.
Auch über Vorsorgedokumente sollte gesprochen werden.
Geburt eines Kindes
Bekommen Sie oder Ihre Partnerin ein Kind und sind nicht verheiratet, müssen Vaterschaft und Sorgerecht geklärt werden.
Ob verheiratet oder nicht, es muss ausgehandelt werden, wer das Kind betreut, wer finanziell für die Familie aufkommt, und welche Nachteile auszugleichen sind.
In der Ehe gibt es hierfür gesetzliche Automatismen, die für Ihre Familie passen können – oder auch nicht. Oft entstehen über Jahrzehnte hinweg unvorhergesehene Nachteile/Ansprüche. Eine Beratung ist essenziell.
Sind Sie getrennt oder geschieden, entstehen Ansprüche auf Kindes- und Betreuungsunterhalt, die immer wieder angepasst werden müssen.
Krankheit/Behinderung, Arbeitslosigkeit
Wird das Erwerbsleben unfreiwillig länger unterbrochen, ändert sich die Lastenverteilung in der Ehe. Das kann gewollt sein, schließlich wurde die Ehe auch für schlechte Zeiten geschlossen. Es ist aber nicht selten, dass die Beziehung leidet. Wenn aus Solidarität an der Ehe festgehalten wird, ist es wichtig, dies sehenden Auges und in Kenntnis der finanziellen Folgen zu tun.
Rente bei erheblichem Altersunterschied
Die „phasenverschobenen Ehe“ kann im Fall einer Scheidung erhebliche Nachteile für die jüngere Partnerin bringen. Grund hierfür ist, dass nur die in der Ehe erworbenen Renten geteilt werden. Hat der eine Partner vor der Ehe bereits 10 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, behält er diese Versorgung für sich allein. Arbeitet die Partnerin nach seinem Renteneintritt noch 10 Jahre weiter, muss sie diese Anrechte mit ihm teilen. Obwohl beide gleich lange gearbeitet haben, sind ihre Renten nach der Scheidung unterschiedlich hoch.
Veränderungen in Einkommen, Vermögen, Berufstätigkeit
Wenn Sie verheiratet sind und
- eine Partnerin die Arbeitszeit reduziert/die Berufstätigkeit aufgibt,
- einer von Ihnen einen erheblichen Karrieresprung macht,
- ein Partner durch Erbschaft oder Schenkung Vermögen erwirbt,
kann dies bei Scheitern der Ehe unerwartete Unterhalts- und Ausgleichsansprüche auslösen.
Kauft eine allein eine Immobilie oder gründet eine Firma, kann eine vorausschauende Regelung existenzsichernd sein.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Dies ist, bis auf Kindschaftssachen/damit verbundenen Unterhalt kein familienrechtliches Thema. Dennoch leben viele unverheiratete Paare „wie eine Familie“ zusammen, ohne jedoch den gesetzlichen Schutz der Ehe zu genießen.
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie
- unterschiedlich verdienen und gemeinsam wirtschaften,
- gleich verdienen und unterschiedlich zum Lebensunterhalt beitragen,
- gemeinsam das Vermögen einer Person für den Lebensunterhalt nutzen (z.B. Immobilie eines Ehegatten),
- wegen der Beziehung Ihre Berufstätigkeit verändern (weniger arbeiten, Karriereangebot ausschlagen),
- Kinder haben,
- gemeinsames Vermögen haben, z.B. eine Immobilie.
Brauche ich einen Ehevertrag?
Die Beratung kann zu dem Ergebnis führen, dass Sie einen Ehevertrag (oder Trennungsvereinbarung/Scheidungsvereinbarung) schließen sollten.
Aber: nicht alles lässt sich in einem Vertrag regeln (z.B. Kindschaftssachen), nicht für alles braucht es einen Vertrag (z.B. Einigkeit, Vereinbarung nach der Scheidung).
In der Beratung werden wir auch diese Frage klären.
Kann ich direkt zum Notar gehen?
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einen (Ehe-) Vertrag brauchen, welchen Inhalt dieser haben soll und was das rechtlich für Sie bedeutet, ist das möglich.
Meine anwaltliche Beratung ist empfehlenswert in folgenden Fällen:
- Wenn Sie sich allein beraten lassen möchten. Der Notar muss neutral sein und darf nicht einen Ehepartner parteiisch beraten.
- Wenn Sie noch gar nicht wissen, ob Sie einen Ehevertrag brauchen.
- Wenn der Notar im Auftrag Ihres Ehepartners einen Vertrag entworfen hat und Sie nicht sicher sind, welche Vor- und Nachteile der Vertrag für Sie hat.
- Wenn Sie eine Begleitung Ihrer Ehe/familiären Situation wünschen, auf die Sie immer wieder zurückgreifen können.
- Wenn Sie beide sich einig sind und nur Unterstützung brauchen, z.B. bei der Unterhaltsberechnung.
- Wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten klären möchten, die nicht im Vertrag geregelt werden können (z.B. Kindschaftsrechte wie elterliche Sorge, Umgang, Vaterschaft)
Für Ihre Beratung stehe ich gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie mich unter 022022474174 oder mail@ra-vonlonski.de .
Ihre Rechtsanwältin von Lonski