Ein langer Erbschaftsstreit, eventuell sogar gerichtlich, kostet nicht nur Geld, sondern auch Nerven, Beziehungen und viel Lebenszeit. Rechtsanwältin Uta von Lonski teilt ihre Erfahrungen, wie es besser gehen kann und unterstützt Sie bei der friedlichen Erbauseinandersetzung.

 

1. Trauern Sie und bereiten Sie Ihren Lieben einen würdigen Abschied.

 

Das ist nicht die Zeit, sich um das Meissner Porzellan zu zanken und auch nicht, vorschnelle Zugeständnisse zu machen.

 

2. Erkennen Sie die Lebensleistung des Verstorbenen und die Leistungen der Miterben an.

 

Gibt es später Streit, geht es meist um Anerkennung der geleisteten Pflege, Organisationen oder des Beistandes für den Erblasser – und viel weniger ums Geld.

 

3. Schauen Sie auf das Große und seien Sie im Kleinen großzügig.

 

Was macht es, wenn die Schwester die Halskette bekommt? Und wie wichtig ist es, ob der alte Gebrauchtwagen Teil der Erbmasse war, wenn Ihr Anteil nur 1/6 beträgt?

 

4. Übernehmen Sie Verantwortung.

 

Böses Blut entsteht häufig, wenn sich nur einer der Erben um den Nachlass kümmert (Pflege des Grundstücks, Räumung der Wohnung, Sortieren der Unterlagen…).

 

5. Warten Sie nicht zu lange.

 

Die Erfahrung zeigt, dass sich Fronten mit der Zeit verhärten. Nutzen Sie, dass Sie über den Todesfall wieder in engerem Kontakt sind und kommen Sie ins Gespräch. Liegen die Vorstellungen auf dem Tisch, kann gemeinsam eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer eine Einigung erzielt werden soll.

 

6. Zeigen Sie Initiative.

 

Es ist einfacher, einem gut durchdachten Vorschlag zuzustimmen als einen Gegenvorschlag zu machen. Ihre Anwältin kann Ihnen helfen, den Nachlass zu sichten und einen Vorschlag auszuarbeiten.

 

7. Bedenken Sie die Kosten.

 

Ein langer Erbschaftsstreit, eventuell sogar gerichtlich, kostet nicht nur Geld, sondern auch Nerven, Beziehungen und viel Lebenszeit. Ihre Anwältin gibt Ihnen einen Überblick über die Abläufe und Kosten des Verfahrens.

 

Benötigen Sie Unterstützung? Als Anwältin für Erbrecht in Bergisch Gladbach stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Sie können mich auch online beauftragen. Schicken Sie einfach eine E-Mail an mail@ra-vonlonski.de oder rufen Sie mich an unter 02202 2474174.

 

Ihre Rechtsanwältin von Lonski