Wer bekommt den PKW? Dies ist eine häufige Frage, wenn die Trennung ansteht. Gibt es nur ein Auto in der Familie, oder aber eine*r der Ehegatten hat einen Dienstwagen, während das andere Fahrzeug Eigentum ist, möchten bei der Trennung beide am liebsten den PKW behalten. Oft einigen sich die Ehegatten, dass derjenige ihn behält, der bezahlt hat. Aber was, wenn der andere auf den PKW angewiesen ist und sich kein Ersatzfahrzeug leisten kann?

 

Wie sieht die Lage rechtlich aus? Hier ist zu unterscheiden:

  • Wer ist Eigentümer?
  • Wer behält den Wagen bei der Trennung?
  • Wer bekommt ihn endgültig nach der Scheidung?
  • Ist finanziell Ausgleich dafür zu leisten?

 

Wer ist Eigentümer des Familien-KFZ?

Wer den Wagen mit in die Ehe bringt, der bleibt auch Eigentümer. Wird er während der Ehe angeschafft, gilt dies: Eigentümer ist grundsätzlich derjenige, der das Auto gekauft hat (Kaufvertrag, Zahlung und Übergabe). Das kann der Halter sein, der im Brief steht und Kosten sowie Wartung des Autos trägt, das muss aber nicht der Fall sein. Die Eheleute können auch gemeinsames Eigentum haben.

 

Wer darf nach der Trennung den PKW nutzen?

Es gilt der Grundsatz, dass jede*r sein Eigentum bekommt und über Miteigentum eine Einigung zu erzielen ist. Dieser Grundsatz wird jedoch durchbrochen, wenn es sich bei dem KFZ um einen Haushaltsgegenstand handelt.

Der sogenannte Hausrat wird nämlich nach Billigkeit verteilt und das bedeutet, wenn ein Ehegatte dringend darauf angewiesen ist, bekommt er den Wagen, selbst wenn der andere Alleineigentum hat.

Wann ist der PKW nun Haushaltsgegenstand? Haushaltsgegenstand ist der Wagen dann, wenn es sich um die typische „Familienkutsche“ handelt. D.h., wenn er genutzt wird, um einzukaufen, die Kinder zur Schule zu bringen und in den Urlaub zu fahren. Liegt eine gemischte Nutzung vor (z.B. auch Fahrten zur Arbeit), kommt es auf die überwiegende Nutzung für familiäre oder eheliche Zwecke an.

Gibt es Kinder, so teilt der PKW in einem solchen Fall meist deren Schicksal: Bleiben die Kinder nach der Trennung bei einem der Ehegatten, so bekommt diese*r auch das Familienfahrzeug.

 

Was geschieht nach der Scheidung?

Ist ein Ehegatte Alleineigentümer, so ist eine Zuweisung als Haushaltsgegenstand an den anderen nicht mehr möglich. Der Eigentümer bekommt den PKW. Dieser ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs in die Vermögensbilanz einzustellen.

Bei Miteigentum der Ehegatten kommt es auf die Zahl der Fahrzeuge an. Gibt es nur einen PKW, der zumindest auch für eheliche/familiäre Zwecke genutzt wird, so ist dieser immer als Haushaltsgegenstand einzuordnen. Ihn bekommt derjenige endgültig zugewiesen, der am meisten darauf angewiesen ist. Der andere hat seinen Miteigentumsanteil zu übertragen und kann dafür eine Ausgleichszahlung verlangen.

Gibt es mehrere Fahrzeuge, sind diese in aller Regel nicht als Haushaltsgegenstände zu bewerten. Eine Zuweisung erfolgt nicht. Der Wert der PKW ist im Endvermögen zu berücksichtigen und ggf. im Zugewinnausgleich auszugleichen.

 

Haben Sie Fragen zur Verteilung von Haushaltsgegenständen oder zum Zugewinnausgleich? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung!

Ihre Rechtsanwältin von Lonski

 

*Dieser Artikel kann nur allgemeine Hinweise geben, ohne im Einzelfall verbindlich zu sein, und ersetzt nicht die individuelle, qualifizierte Rechtsberatung.