(Vertrag © Andrey Popov – Fotolia.com)

Letzte Woche auf dem Kölner Anwaltstag ergaben sich interessante Diskussionen zum Thema „einvernehmliche Scheidung“. Was ist das eigentlich?

Manche glauben, sich mit dem Partner „über alles einig zu sein“. Aber stimmt das auch? Kennen beide Seiten alle ihre Rechte und Pflichten, und sind sie gut informiert zu einer Einigung gekommen? Oder hofft der eine, der Unterhalt werde nicht thematisiert und die andere, der Zugewinn gleiche sich schon von ganz alleine aus?

Der Gang zum Anwalt in der Trennungsphase wird gescheut, um vorhandene Konflikte nicht „anzuheizen“, manchmal auch aus falsch verstandener Sparsamkeit. Zum Scheidungsgespräch erscheinen dann beide zusammen und möchten „gemeinsam“ vertreten werden. So habe ich das, so hat es jede Familienrechtsanwältin schon häufig erlebt. Deshalb möchte ich hier mit einigen Irrtümern aufräumen:

Irrtum 1: „Anwälte schüren den Streit.“

Falsch! Die Mandantin ist Herrin des Verfahrens und entscheidet, was sie mit den Informationen anfängt, die sie beim Anwalt erhalten hat. Auf Wunsch setzt sich der Anwalt für eine Einigung ebenso ein wie für eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Irrtum 2: „Wir werden uns alleine einig.“

Vielleicht. Aber wie nachhaltig ist eine Einigung, die auf Fehlinformationen und Unvollständigkeiten beruht, weil Sie Ihre Rechte nicht kennen?

Irrtum 3: „Wir brauchen nur einen Anwalt.“

Falsch. SIE brauchen auf jeden Fall einen eigenen Anwalt, denn der Anwalt ist immer parteiisch und kann nur eine/n der Eheleute optimal vertreten. Falls Sie bereits in der Trennung anwaltlich beraten wurden und zwischen Ihnen alles geregelt wurde, kann die Scheidung mit einem Anwalt durchgeführt werden. Der Anwalt stellt dann den Scheidungsantrag für einen der Eheleute, und der andere kann ohne Anwalt der Scheidung zustimmen.

Irrtum 4: „Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.“

Falls Sie wirklich mittellos sind, kommt die Staatskasse für notwendige anwaltliche Beratung und Vertretung auf. Falls Sie nicht mittellos sind, heißt das auch, dass Einkommen und Vermögen zwischen den Eheleuten aufzuteilen sind. Trauen Sie sich das alleine zu? Eine gut informierte, begleitete und geregelte Trennung ist ihr Geld wert!

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mich an!

Ihre Rechtsanwältin von Lonski