(Beitragsbild © Gina Sanders – Fotolia.com)
Wer sich trennt, macht schwere Zeiten durch. Das Scheitern der Beziehung belastet bis an die persönliche Grenze. Für rechtliche Überlegungen ist keine Zeit, und die Kraft zur Auseinandersetzung fehlt.
Viele halten sich jetzt an einfachen Glaubenssätzen fest. Auf den ersten Blick mögen diese tröstlich klingen. Doch Vorsicht: Mit der Eheschließung sind Sie einen komplexen Vertrag eingegangen. Dieser wird am Ende der Ehe aufgelöst – ob mit oder ohne Ihre Mitwirkung, zu Ihrem Vor- oder Nachteil.
Stellen Sie sich Ihren Glaubenssätzen! Sie werden erkennen, dass es für Sie und Ihre Familie nur von Vorteil ist, wenn Sie aktiv auf die offenen Fragen zugehen.
Glaubenssatz 1: „Wir wollen beide eine friedliche Scheidung.“
Das ist Ihr Ziel (und ein sehr gutes Ziel). Dennoch haben Sie und Ihr Ehepartner jetzt entgegengesetzte Interessen. Eigentum muss aufgeteilt werden, Zugewinn und Unterhalt berechnet und Altersvorsorge ausgeglichen werden. Des einen „Gewinn“ ist des anderen „Verlust“.
Sollten Sie deshalb diese Punkte lieber nicht ansprechen, um keine Auseinandersetzung zu riskieren? Ganz im Gegenteil! Tun Sie es nicht, ist es umso wahrscheinlicher, dass es doch noch zum Streit kommt: Entweder geht einem von Ihnen Jahre später auf, dass er/sie benachteiligt wurde. Für die Anmeldung von Ansprüchen ist es dann zu spät. Oder es gibt jetzt schon Unstimmigkeiten, weil Sie beide – stillschweigend – von ganz unterschiedlichen Abmachungen ausgehen.
Glaubenssatz 2: „Wir brauchen nur einen Anwalt. Das Geld für den zweiten können wir uns sparen.“
Richtig ist, dass derjenige, der vor Gericht nur der Scheidung zustimmt, keinen Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren braucht. Das bedeutet aber nicht, dass der Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt, beide Ehegatten vertritt. Auch wenn der Anwalt Ihres Ehepartners nett ist und Sie bei einem Besprechungstermin dabei sein dürfen: Er vertritt alleine die Interessen des anderen.
Richtig ist auch: gute Beratung und Vertretung kosten Geld. Allerdings sollten Sie dies im Verhältnis zu den Beträgen sehen, die bei Trennung/Scheidung verhandelt werden. Möchten auch Sie, dass Ihre Interessen durch einen erfahrenen Begleiter von Trennungen gewahrt werden?
Glaubenssatz 3: „Rechtsanwälte schüren doch nur Streit.“
Ihr Rechtsanwalt ist Ihr Interessenvertreter. Falls Sie den Auftrag nicht eingrenzen, ist er/sie verpflichtet, auf Ihren Vorteil zu sehen und diesen mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln durchzusetzen.
Sie sind und bleiben aber Herr(in) des Verfahrens! Wenn Sie den Auftrag erteilen, eine Einigung zu erzielen, ist dies das Ziel, für das sich Ihr Anwalt einsetzt. Wenn Sie nur eine Beratung wünschen, wird Ihr Anwalt der Gegenseite keine Briefe schicken. Wenn Sie möchten, dass der Anwalt den jeweils nächsten Schritt mit Ihnen abstimmt, wird er dies tun. Unter anwaltlicher Beteiligung werden vermutlich ebenso viele Streitigkeiten gütlich beigelegt, wie vor Gericht enden.
Glaubenssatz 4: „Hauptsache, es geht den Kindern gut.“
In der Trennungsphase ist dies das Motto vieler besorgter Eltern. Und richtig, dass Sie es so sehen!
Denken Sie aber daran, dass es den Kindern nur gut geht, wenn die Eltern keine finanziellen Sorgen plagen und kein unerledigter Streit zwischen Vater und Mutter schwelt. Deshalb: Denken Sie an sich, regeln Sie das Finanzielle, dann haben Sie auch Zeit und Kraft für Ihre Kinder.
Glaubenssatz 5: „Das Haus müssen wir jetzt verkaufen. /Die Kinder bleiben bei der Mutter. / Die Ehefrau bekommt 3/7 des Einkommens als Unterhalt. / usw.“
Jede/r kennt mittlerweile geschiedene Paare und „weiß, wie das läuft“. Stimmt das?
Zum einen ist das Familienrecht mit über 600 Paragraphen alleine im BGB, und tausenden von Urteilen, ein hoch komplexes Thema. Berechnungen können selten nach „Schema F“ korrekt durchgeführt werden. Es sollte immer ein Experte auf die spezielle Situation der betroffenen Familie schauen.
Sie können sich aber auch vom Buchstaben des Gesetzes lösen. Finanzielle Regelungen zwischen den Ehegatten unterliegen weitgehend der sogenannten „Parteiautonomie“. Beispielsweise können Sie regeln, wann Forderungen fällig sind, ob sie in Raten gezahlt werden, oder gestundet.
Allerdings sind dem zwei Grenzen gesetzt: Vereinbarungen, die einen der Ehepartner übermäßig benachteiligen, schiebt die Rechtsprechung einen Riegel vor. Und alles, was die Kinder, deren Absicherung und Wohlergehen betrifft, kann nur in Grenzen zwischen den Eltern verabredet werden. Das ist auch nachvollziehbar – stellen Sie sich vor, ein Elternteil verzichtet auf den Kindesunterhalt und macht das Kind „arm“, oder das Kind kommt mit einem neuen Partner nicht zurecht und muss trotzdem in der Familie wohnen bleiben, nur weil es so vereinbart wurde.
Glaubenssatz 6: „Wir waren uns immer einig, dass ich zu Hause bleibe. / Mein Mann hat versprochen, dass er für uns sorgt. / Wir haben das alles schon zwischen uns geregelt.“
Bewundernswert, dass Sie über alles offen geredet haben und sich einig geworden sind. Aber sollten Sie sich darauf verlassen, dass sich der Partner über Jahre an alten Verabredungen festhalten lässt?
Selbst wenn Sie heute beide fest entschlossen sind, Vereinbarungen einzuhalten:
- Es kann Streit (über eine ganz andere Sache) geben (weniger Wohlwollen).
- Der Partner beginnt eine neue Beziehung, für die mehr Mittel benötigt werden.
- Dem Partner wird klar, dass er rein gesetzlich zu den verabredeten Leistungen nicht verpflichtet ist.
Auf der anderen Seite steht derjenige, der fest auf die Zusagen baut und die gesamte Lebensplanung darauf ausrichtet. Darauf sollten Sie sich nur verlassen, wenn Sie wissen, dass Ihr Partner eine informierte Entscheidung getroffen hat, und wenn diese in einer vollstreckbaren (notariellen oder gerichtlichen) Urkunde gesichert ist.
Ihr Ziel vor Augen – stark und fair durch den Konflikt
Die Auseinandersetzung mit den Glaubenssätzen hat gezeigt:
Durch die offene Ansprache der beiderseitigen Interessen, und durch klare, verlässliche Regelungen wird kein Streit geschürt. Ganz im Gegenteil: Sie ersparen sich und dem Partner Unklarheiten, Auseinandersetzungen zur Unzeit und schlummernden Ärger. Sie machen den Weg frei für eine Zukunft, in der Sie beide unbelastet an sich und an Ihre Kinder denken können.
Damit Sie eine friedfertige Scheidung und auch danach ein gutes Verhältnis haben können, setzen Sie sich die Ziele:
- Ihre Ansprüche zu kennen. Wenn Sie Vermögenswerte oder nennenswerte Schulden haben, Kinder betreuen oder unterschiedlich hohe Einkommen haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
- Faire Gespräche über den Ausgleich dieser Ansprüche zu führen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, kann ein Mediator helfen. Achtung: ein Mediator ersetzt nicht den Rechtsanwalt. Auch wenn er Rechtsanwalt ist, darf er die Mediation nicht mit rechtlichem Rat verbinden und Sie nicht interessenbezogen vertreten.
- Eine informierte, zeitnahe, abschließende Regelung aller (nach-) ehelichen Ansprüche zu treffen.
Auf meine Unterstützung können Sie zählen.
Ihre
Rechtsanwältin Uta von Lonski