Ganz im Gegenteil:

Ein guter Ehevertrag ist fair und mehr als das, er bringt beiden Seiten Vorteile.

 

Was ein Ehevertrag kann:

 

Er schützt ideelle Werte. Beispielsweise, indem Familienerbstücke* vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Im Scheidungsfall kann das den Unterschied bedeuten zwischen: Weiter in Omas Häuschen wohnen oder es verkaufen müssen, um den Ehegatten auszuzahlen.

 

Er schützt den Lebensunterhalt. Beispielsweise, wenn das Vermögen eines Ehegatten in dessen Unternehmen gebunden ist und die gesetzliche Auseinandersetzung zur Zerschlagung der Firma führt.

 

Er schützt das gewählte Familienmodell. Beispielsweise, wenn die Eheleute gegen den Trend wünschen, auf das Alleinverdienermodell zu setzen – worauf sich ohne Ehevertrag kaum noch eine Frau einlassen wird.

 

Er schützt die Altersvorsorge. Beispielsweise, wenn ein erheblicher Altersunterschied besteht und ein Ehegatte bald nach der Hochzeit in Rente geht.

 

Was bedeutet „interessengerechter Ausgleich“?

 

In all diesen Fällen besteht die Kunst darin, einen interessengerechten Ausgleich herzustellen.

 

Manchmal liegt der Ausgleich auf der Hand und dem Vorteil des einen Ehegatten steht kein (finanzieller) Nachteil gegenüber. Z.B. wenn ein Ehepartner Beamter ist und seine Pensionsansprüche behalten will, wobei er im Gegenzug auf die gesetzlichen Rentenanteile des Partners verzichtet.

 

Manchmal überwiegt der ideelle Gedanke die finanziellen Nachteile, z.B. wenn auf eine Beteiligung am geerbten Unternehmen verzichtet wird, wenn feststeht, dass am Ende die gemeinsamen Kinder profitieren.

 

Manchmal geht es um Klarheit, weil z.B. gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist, wie lange eine Hausfrau mit schulpflichtigen Kindern Unterhalt bekommt.

 

Und manchmal ist ein finanzieller Ausgleich richtig und wichtig. Der Abschluss des Ehevertrages zwingt dazu, beizeiten darüber nachzudenken und sich vorzubereiten – beispielsweise durch Abschluss einer Kapitalanlage, durch die der Partner im Scheidungsfall abgesichert ist.

 

Was, wenn der Ehevertrag doch unfair ist?

 

Natürlich gibt es auch schlechte Eheverträge. Verträge, in denen der schwächere Partner unter Druck gesetzt wird. Verträge, die Macht- und Vermögenspositionen einseitig schützen ohne Zugeständnisse.

 

Diese Verträge stellen aber nicht nur für den benachteiligten Partner eine Gefahr dar:

Die Rechtsprechung schützt vor unangemessener Benachteiligung und hat solche Verträge immer wieder für unwirksam erklärt.

 

Deshalb: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten – vor der Ehe, wenn sich etwas Wesentliches verändert und auch bei der Trennung. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung!

 

Ihre Rechtsanwältin von Lonski

 

* Erbschaften unterliegen nicht dem Zugewinnausgleich. Die Wertsteigerung der Vermögenswerte, soweit sie die allgemeine Inflation übersteigt, aber schon.