Das Gebiet der Vorsorgeverfügungen ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Die Begriffe klingen alle ähnlich verwirrend – Betreuung, Vollmacht, Vorsorge? Die Materie motiviert wenig – Alter, Krankheit, Heimaufenthalt?

Trotzdem sind sich alle einig, dass man sich darum kümmern sollte. Nur, womit fängt man an? Welche Vorsorge ist anzuraten?

Im Folgenden erkläre ich die wichtigsten Begriffe und gebe eine Orientierung, für wen welche Vorsorge sinnvoll ist.

 

Generalvollmacht

Was ist eine Generalvollmacht?

Der Grundgedanke ist, durch diese Vollmacht „alles“ zu erfassen. Meist geht es darum, die umfassende rechtsgeschäftliche Vertretung zu ermöglichen.

Soll diese auch für formbedürftige Geschäfte, z.B. mit Immobilien gelten, ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Eine Bevollmächtigung für höchstpersönliche Rechtsgeschäfte ist nicht möglich. Dies sind z.B. die Eheschließung oder Testamentserstellung.

Was ist bei der Generalvollmacht zu beachten?

Soll die Vollmacht auch im persönlichen Bereich greifen, ist Umsicht geboten:

Insbesondere die Gebiete, für die eine Vorsorgevollmacht bestellt wird, werden von einer Bevollmächtigung über „alles“ nicht unbedingt erfasst. Damit der Vollmachtgeber weiß, worauf er sich einlässt, fordert der Gesetzgeber eine genaue Benennung der einzelnen Aspekte der Vollmacht, beispielsweise der Unterbringung im Heim oder Einwilligung in medizinische Eingriffe. Soll die Generalvollmacht also wirklich alle möglichen, persönlichen und rechtsgeschäftlichen Bereiche erfassen, muss diese sorgfältig formuliert werden.

Vollmachten sind nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten, mit ihrer Ausstellung wirksam. Lediglich im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte durch Ihre Absprache, wann er tätig werden darf, beschränkt. Eine absolute Vertrauensbasis ist daher Grundvoraussetzung.

Für wen ist die Generalvollmacht wichtig?

Eine Generalvollmacht ist insbesondere dann wichtig, wenn im Fall von Krankheit schnelle und umfassende Handlungsfähigkeit erforderlich ist – z.B. wenn Sie ein Unternehmen oder große Vermögenswerte haben, die laufender Verwaltung bedürfen. In dem Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt, was ebenfalls für die lückenlose Handlungsfähigkeit bis zur Auseinandersetzung des Erbes wesentlich ist.

 

 

Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht wird vor allem in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Aufenthalt und Wohnung, Post und Behördenangelegenheiten, sowie der Vermögenssorge, Vollmacht erteilt. Dadurch wird die Bestellung eines Betreuers, wenn Sie sich um diese Belange nicht mehr selbst kümmern können, überflüssig.

Was ist bei der Vorsorgevollmacht zu beachten?

Sie können die Bevollmächtigung auch auf einen Teil dieser Gebiete beschränken, oder verschiedene Personen, ggf. für unterschiedliche Bereiche, bevollmächtigen. Bei einer Beschränkung kann das Gericht für die übrigen Bereiche, sollte es nötig werden, einen Betreuer bestellen.

Vollmachten sind nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten, mit ihrer Ausstellung wirksam. Lediglich im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte durch Ihre Absprache, wann er tätig werden darf, beschränkt.

Stellt sich heraus, dass der Bevollmächtigte Pflichten verletzt oder Interessenskonflikte nicht in Ihrem Sinne löst, kann das Gericht einen Kontrollbetreuer bestellen. Dieser betreut Sie nicht selbst, sondern überwacht nur die Tätigkeit des Bevollmächtigten.

Für wen ist die Vorsorgevollmacht wichtig?

Durch die Vorsorgevollmacht halten Sie, falls der Bevollmächtigte Ihr volles Vertrauen genießt, alle Zügel in der Hand. Das Gericht wird sich (in aller Regel) nicht einmischen und Personen, die vielleicht mit dem Bevollmächtigten in Konflikt stehen, haben keine Gelegenheit zur Einflussnahme. Der Bevollmächtigte ist im Vergleich zur Betreuung entlastet, weil er keinen Bericht an das Gericht erstatten muss und in den Angelegenheiten, die das Gericht dem Betreuer genehmigen muss, frei handeln kann.

 

Betreuungsverfügung

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Im Gegensatz zu den Vollmachten greift die Betreuung erst, wenn das Betreuungsgericht deren Erforderlichkeit festgestellt hat. Falls Sie nicht gänzlich hilflos sind, wird die Betreuung auf die nötigen Bereiche beschränkt.

Bei der Einsetzung des Betreuers orientiert sich das Gericht an Ihren Wünschen und persönlichen Beziehungen und wird in aller Regel eine Vertrauensperson auswählen. Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äußern können, haben Sie vorab die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung zu treffen und dem Gericht mitzuteilen, wen Sie im Fall des Falles als Betreuer wünschen.

Was ist bei der Betreuungsverfügung zu beachten?

Das Gericht prüft die Eignung des Betreuers. In verschiedenen wichtigen Angelegenheiten muss der Betreuer die Genehmigung des Gerichts einholen. Der Betreuer ist zu regelmäßigen Berichten dem Gericht gegenüber verpflichtet.

Für wen ist die Betreuungsverfügung wichtig?

Für jeden, der Vorsorge für den Betreuungsfall treffen möchte, und der eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen kann. Ohne Eintritt des Betreuungsfalls erhält die Vertrauensperson keine Vertretungsmacht. Im Betreuungsfall wird das Gericht die Eignung der Vertrauensperson prüfen und deren Tätigkeit überwachen.

 

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Wenn Sie über Einsatz und Beendigung medizinischer und lebenserhaltender Maßnahmen nicht mehr selbst entscheiden können, versuchen die Ärzte, Ihren mutmaßlichen Willen zu ergründen. Gibt es hierüber Zweifel oder Streit, z.B. mit den Angehörigen, entscheidet das Betreuungsgericht.

Um sicherzustellen, dass Ihrem Willen entsprechend gehandelt wird, und um Ihre Angehörigen sowie das medizinische Personal bei der Entscheidung zu entlasten, ist eine Patientenverfügung zu empfehlen.

Im Gegensatz zu den oben genannten Verfügungen steht hier im Vordergrund, dass nicht eine andere Person für Sie entscheidet, sondern dass Ihre eigene Entscheidung im Fall schwerer Krankheit Berücksichtigung findet.

Was ist bei der Patientenverfügung zu beachten?

Eine wirksame Verfügung setzt voraus, dass Sie sich sehr konkret und in Bezug auf Ihren Gesundheitszustand mit erwünschten oder unerwünschten Maßnahmen beschäftigen. Jeder Zweifel wird zu Gunsten des Lebensschutzes/der Lebensverlängerung gehen, auch wenn Sie dies für sich ausschließen wollten.

Die Rechtsprechung befindet sich auf diesem Gebiet in ständiger Entwicklung. Deshalb und wegen der erforderlichen Anpassung an Ihre gesundheitliche Situation, empfehle ich, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und zu aktualisieren.

Für wen ist die Patientenverfügung wichtig?

Für alle, die für sich bestimmte Behandlungsmethoden und lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen möchten.

 

Meine Tipps zu Vorsorgeverfügungen

In der Formulierung Ihrer Vorsorgeverfügungen sind Sie zwar im Grunde genommen frei, jedoch werden allgemeine oder ungenaue Formulierungen von den Gerichten häufig für unwirksam erklärt. Ich empfehle daher, die Formulare des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu verwenden und diese an Ihre persönlichen Wünsche, möglichst konkret und unzweideutig, anzupassen. Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.

Sprechen Sie auch unbedingt mit der Person, die Sie als Bevollmächtigten oder Betreuer benennen möchten. Insbesondere im Bereich der Gesundheit kann diese Aufgabe schwere Entscheidungen mit sich bringen, zu denen diese Person auch bereit sein muss.

 

Für eine Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihre Rechtsanwältin von Lonski

 

*Dieser Artikel kann nur allgemeine Hinweise geben, ohne im Einzelfall verbindlich zu sein, und ersetzt nicht die individuelle, qualifizierte Rechtsberatung.