Ehevertrag – ja oder nein? Diese Frage wird vor der Hochzeit oft in den Raum geworfen, dabei wissen die Wenigsten, was ein Ehevertrag eigentlich ist. Was kann geregelt werden, was bedeutet das für mich – und was gilt, wenn ich keinen Ehevertrag schließe?

 

Deshalb ist es klug, vor der Hochzeit – und vor dem Ehevertrag – eine Beratung einzuholen. Brauche ich einen Ehevertrag, wie sollte der aussehen – und wie schütze ich meine Interessen, wenn wir keinen Ehevertrag haben? Lesen Sie, weshalb eine Beratung zu diesen Fragen essentiell ist:

 

  1. Die Ehe ist (wie) ein Vertrag.

 

Auch wenn Sie keinen Ehevertrag schließen, haben Sie in der Ehe und auch nach der Ehe, sollte es zur Scheidung kommen, Rechte und Pflichten. Das geschieht automatisch mit Ihrer Unterschrift auf der Heiratsurkunde.

 

Das betrifft Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Altersvorsorge.

 

Welche Verpflichtungen Sie eingehen, vielleicht auf Lebenszeit, sollten Sie sich in Ruhe erläutern lassen.

 

  1. Passt dieser Vertrag zu Ihrem gemeinsamen Lebensentwurf?

 

Das Eherecht orientiert sich an gegenseitiger Fürsorge, dem Ausgleich zwischen Ehegatten, sowie Eigenverantwortung nach der Scheidung.

 

Sind Sie vielleicht schon älter und haben sich etwas Eigenes aufgebaut? Möchten Sie heiraten, aber unabhängig bleiben? Oder haben Sie einen besonderen Fürsorgebedarf? Dann kann es sein, dass Sie weniger – oder manchmal auch mehr – Schutz brauchen, als das Gesetz Ihnen bietet.

 

  1. Wie schützen Sie Ihre Interessen ohne Ehevertrag?

 

Denkbar ist, dass für Sie die gesetzliche Regelung gut passt. In dem Fall endet die Beratung aber noch nicht.

 

Ich werde mit Ihnen besprechen, bei welchen Veränderungen im Laufe Ihrer Ehe Sie aufpassen müssen, wie Sie sich und Ihr Vermögen selbst schützen können und wann Sie eine neue Beratung und vielleicht einen Ehevertrag benötigen werden.

 

 

  1. Welcher Ehevertrag ist ratsam?

 

„Den“ Ehevertrag gibt es nicht. Wir arbeiten heraus, welche Regelungen sinnvoll sind: In Bezug auf Ihre besondere Situation und unter Beachtung der Rechtsprechung, die nicht jede Vereinbarung erlaubt.

 

Wenn Sie es wünschen, begleite ich Sie bis zur Unterschriftsreife des Vertrags, den der Notar beurkunden muss. Kontaktieren Sie mich per E-Mail unter mail@ra-vonlonski.de oder telefonisch unter 02202 2474174 .

 

Ihre Rechtsanwältin Uta von Lonski