Die neue Bundesregierung hat 2022 zahlreiche Reformen beschlossen. Umgesetzt werden zum neuen Jahr längst nicht alle. Die wichtigsten Neuerungen:

 

  • Die Reform des Betreuungsrechts.
  • Die Erhöhung des Kindergelds und neue Düsseldorfer (Unterhalts-) Tabelle.
  • Die Entlastung von Kindern und Müttern in Einrichtungen der Jugendhilfe.

 

Die Reform des Betreuungsrechts: Ehegatten-Vertretung

 

Das Betreuungsrecht wurde grundlegend umgestaltet. Der Vorrang der Betreuung vor der Vormundschaft wurde zementiert, das Selbstbestimmungsrecht gestärkt und die Kosten der immer zahlreicher werdenden Betreuungen gesenkt.

 

Praktisch bedeutsam ist aber vor allem, dass erstmals ein Ehegatten-Vertretungsrecht normiert wurde.

 

Bisher war der Ehegatte nicht automatisch bevollmächtigt, z.B. nach einem schweren Unfall. Lag keine Vorsorgevollmacht vor, wurde der Ehegatte wie ein Fremder behandelt. Er war auf die gerichtliche Einrichtung einer Betreuung angewiesen, um Informationen zu erhalten oder Entscheidungen zu treffen.

 

Jetzt ist der Ehegatte durch das Gesetz bevollmächtigt, wenn es wegen eines medizinischen Notfalls erforderlich ist und der Kranke oder Verletzte nicht selbst entscheiden kann.

 

Beschränkt ist die Vollmacht auf einen Zeitraum von 6 Monaten und auf Fragen der Gesundheitsversorgung. Sie greift nicht, wenn eine Betreuung/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht (auch zugunsten eines Dritten) vorliegt, wenn die Ehegatten getrennt sind oder wenn der Ehegatte dies zuvor ausgeschlossen hat. Der Ausschluss kann im Vorsorgeregister vermerkt werden.

 

Praxistipp:

Die neue Rechtslage hilft in akuten Notfällen, sie deckt aber längst nicht alles ab. Es fehlt an einer Regelung für

  • Längere Erkrankungen (Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung)
  • Finanzielle/vertragliche Angelegenheiten (Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung)
  • Immobilien-/Unternehmensgeschäfte (notarielle Vollmacht)
  • Entscheidungshilfen für den Ehegatten in ethischen Fragen (Patientenverfügung)
  • Ausfall beider Ehegatten (ersatzweise Bevollmächtigung Dritter, Sorgerechtsvollmacht)

 

Damit Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder rundum abgesichert sind, empfehlen sich die oben genannten Vorsorgedokumente. Sind Sie unsicher, ob für Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sinnvoll ist oder ob Sie eine notarielle Vollmacht benötigen, sollten Sie sich beraten lassen.

 

Die Erhöhung des Kindergelds und neue Düsseldorfer (Unterhalts-) Tabelle.

 

Das Kindesgeld erhöht sich auf 250 EUR pro Kind. Die unterschiedlichen Sätze bei mehreren Kindern wurden aufgehoben.

 

Wie bisher ist das Kindergeld auf den Unterhalt anzurechnen. Die Unterhaltsbeträge nach Düsseldorfer Tabelle steigen ebenfalls. Da sich auch die Selbstbehalte erhöhen, um mit den Lebenshaltungskosten Schritt zu halten, ergibt sich in vielen Fällen eine ganz neue Unterhaltsberechnung. Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.

Praxistipp:

Wie Sie am besten mit den Neuerungen im Unterhaltsrecht umgehen, lesen Sie in meinem Beitrag hier. Die Unterhaltsberechnung kann kompliziert sein, insbesondere wenn die Familienkonstellation oder die Einkommenssituation komplex sind. Im Zweifelsfall empfehle ich Ihnen deshalb die Berechnung durch eine Anwältin.

 

Die Entlastung von Kindern und Müttern in Einrichtungen der Jugendhilfe.

 

Viele Kinder und Jugendliche wohnen in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien. Bisher wurden sie zu Kostenbeiträgen herangezogen, sobald sie Geld verdienen. Gleiches galt für Mütter/Väter in Eltern-Kind-Einrichtungen.

 

Um der sozialen Belastung dieser Gruppe Rechnung zu tragen, wurde der Kostenbeitrag abgeschafft.

 

Haben Sie Fragen? Für die Beratung und Vertretung im Familienrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ihre Rechtsanwältin Uta von Lonski