Aktuelles, informative Artikel und Rechtstipps
Neues im Familienrecht 2023
2023 gibt es einige Neuerungen im Familienrecht. Rechtsanwältin von Lonski erklärt die wichtigsten Änderungen: Die Reform des Betreuungsrechts, die Erhöhung des Kindergelds und neue Düsseldorfer Tabelle sowie die Entlastung von Kindern und Müttern in Einrichtungen der Jugendhilfe.
Die Online-Scheidung (die Internet-Scheidung)
Rechtsanwältin von Lonski bietet deutschlandweite Online-Scheidungen an. Halten Sie sich im Ausland auf und möchten vor einem deutschen Gericht die Scheidung beantragen? Auch in diesem Fall hilft Rechtsanwältin von Lonski Ihnen weiter. Wie die Online-Scheidung abläuft, was die Vor- und Nachteile sind und was für die internationale Online-Scheidung gilt, lesen Sie in diesem Beitrag.
Trennung – und jetzt?
Trennung – ich weiß nicht, wo mir der Kopf steht!
Diesen Stoßseufzer höre ich oft in der Trennungsberatung – und damit sind wir schon mitten im Thema. Für den Fall, dass Sie frisch getrennt sind oder die Trennung kurz bevor steht, erhalten Sie hier einen Leitfaden. Aus meiner Erfahrung aus Anwältin im Familienrecht empfehle ich diese Schritte und erkläre, wann und wofür ich Ihnen anwaltliche Unterstützung empfehle.
Das Berliner Testament – eine gute Sache?
Ist das Berliner Testament richtig für uns? Das Berliner Testament ist beliebt, um unter Ehegatten die Erbfolge zu regeln. Dabei wird meist auf die Standardform zurückgegriffen: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben. Diese Lösung kann passend sein – oder auch nicht. Rechtsanwältin von Lonski aus Bergisch Gladbach tritt den Irrtümern entgegen, dass ein solches Testament immer am besten ist.
Brauche ich einen Ehevertrag?
Brauche ich einen Ehevertrag? Landläufig steht der Ehevertrag für: Eine*r sichert sich ab, der*die andere schaut in die Röhre. Weshalb das nicht stimmt, warum nicht nur der Vermögende von einem Ehevertrag profitieren kann, und dass Sie bereits einen Ehevertrag haben, erklärt Rechtsanwältin von Lonski aus Bergisch Gladbach in diesem Artikel.
(Keine) Umgehung deutschen Pflichtteilsrechts durch Rechtswahl
Die EU-Erbrechtsverordnung eröffnet seit 2015 die Möglichkeit, für Erbfälle ein anderes Recht zu wählen als das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit kann es daher passieren, dass Erblasser, gesetzlicher Erbe und Vermögen im Inland sind und dennoch der Erbfall nach ausländischem Recht abgewickelt wird.
Ein starkes Recht nach deutscher Rechtsordnung ist das Pflichtteilsrecht. Ob dieses in einem solchen Fall mithilfe der ausländischen Rechtswahl abbedungen werden kann, hat nun der BGH entschieden. Rechtsanwältin von Lonski erörtert das neue Urteil.